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21.09.2023: EuGH-Urteil: Auch Bayern muss in FFH-Schutzgebieten deutlich nachlegen

Deutschland hat bei seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen – so lautet das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nachdem die Europäische Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens geklagt hatte. Jetzt muss Deutschland bei einem Teil seiner FFH-Gebiete nachbessern, sonst drohen empfindliche Strafzahlungen. Der LBV begrüßt diese Entscheidung, weil klare Defizite benannt wurden, die es nun auch in Bayern zu beheben gilt.

     Dazu der LBV-Landesfachbeauftragte für Naturschutz, Dr. Andreas von Lindeiner: “Unverbindlich, unkonkret und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was man in den Schutzgebieten selbst schon sieht: Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen. Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf. Auch Bayern muss jetzt dringend nachlegen.” Die EU-Kommission führt als explizites Beispiel an, dass bei zahlreichen Gebieten in Bayern, in denen der Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“, also die wichtigen artenreichen Blumenwiesen, vorkommt, die Erhaltungsziele sehr allgemein und ohne Angabe quantitativer oder messbarer Elemente bestimmt würden.

     Der LBV fordert die bayerische Staatsregierung auf, für die Schutzgebiete verbindliche und gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele festzulegen, ein aktives Management zu beginnen sowie ein transparentes Monitoring zu etablieren, damit der Schutz der Lebensräume und Arten mindestens regional messbar wird. So sieht es auch die EU-Biodiversitätsstrategie vor. Darüber hinaus gelte es, zusätzliche, ökologisch hochwertige Flächen als Schutzgebiete auszuweisen und die Gebiete besser miteinander zu verbinden.

 

03.09.2023: Erste Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen auf Zugvögel

Die Auswirkungen eines großflächigen Windkraft-Ausbaus auf den europäischen Vogelzug (Summationswirkung) spielen im Zuge einzelner Genehmigungsverfahren bislang keine Rolle. So ist bislang völlig unklar, welche Folgen für die europäischen Vogelbestände zu erwarten sind, wenn alljährlich mehrere Hundert Millionen europäische Zugvögel auf ihren Zugwegen zwischen Brutgebieten und Überwinterungsgebieten auf mehrere 10.000 deutsche Windkraft-Großanlagen treffen. Weder an Land, noch in den großen Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee, über die beispielsweise der gesamte skandinavische Vogelzug auf breiter Front verläuft. Entsprechende Untersuchungen bzw. Modellierungen mahnen wir seit Langem an.

 

Ein kürzlich in der Fachzeitschrift „Scientific Reports“ veröffentlichter Beitrag zeigt nun beispielhaft an Seetauchern auf, wie dramatisch die Folgen von Offshore-Windkraftanlagen sein können: Aus der unmittelbaren Umgebung der Windparks verschwanden die Vögel fast vollständig, sodass sich große Lücken in der Verbreitung zeigten. Noch in eimem Umkreis von 10 Kilometern ist der Bestand an Seetauchern um 54 Prozent zurückgegangen, die Gesamtpopulation ist um 29 Prozent gesunken. Die Untersuchungen erfolgten im Bereich von zwölf Offshore-Windparks, darunter BARD/Austerngrund, Dan Tysk, Butendiek, Helgoland und nördlich von Borkum.

24.06.2023: LfU-Bericht zur "7. Landesweiten Wiesenbrüterkartierung in Bayern"

Hier ein Hinweis auf den kürzlich vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichten Wiesenbrüterbericht. Er basiert auf den überwiegend von Ehrenamtlern erhobenen Bestandsdaten im Frühjahr 2021 und dokumentiert - wie erwartet - einen weiteren Niedergang bei nahezu allen erfassten Arten gegenüber dem Vergleichszeitraum 2014/2015: Erneut katastrophale Bruterfolge beim Großen Brachvogel, der Rotschenkel weiterhin auf niedrigstem Niveau, die Uferschnepfe unmittelbar vor dem Aussterben, Bestandsabnahme bei Braunkehlchen und Bekassine um jeweils 19 Prozent sowie Bestandsabnahmen beim Kiebitz um 14 Prozent. Für den Raum Landshut stellt der Bericht fest:

  • das EU-Vogelschutzgebiet im Mettenbacher- und Grießenbach Moos zählt weiterhin zu den 50 Vorranggebieten des Wiesenbrüterschutzes in Bayern
  • das Brutvorkommen des Großen Brachvogels im Vilstal bei Aham-Frontenhausen ist erloschen
  • der Kiebitz hat im Isarmoos mit insgesamt 115 Brutpaaren weiterhin sein drittgrößtes Vorkommensgebiet in Bayern
  • der Brutbestand des Großen Brachvogels im Mettenbacher und Grießenbacher Moos ist gegenüber dem Vergleichszeitraum (2014/2015) um 27 Prozent zurückgegangen
  • das Wiesenbrütergebiet bei Postau/Wang zählt aufgrund von Bestandsrückgängen nicht mehr zu den 50 Vorranggebieten des Wiesenbrüterschutzes in Bayern

Der vollständige Bericht (ca. 200 Seiten) ist auf der Internetseite des LfU veröffentlicht. Dazu folgende Anmerkungen:

  1.  Für die gesamte Artengruppe der wiesenbrütenden Vogelarten besteht dringender Handlungsbedarf: substantielle Wiedervernässungen in degenerierten Niedermooren (Klimaschutz!), keine weiteren Erschließungsmaßnahmen in Wiesenbrütergebieten (Wegebau, Naherholung), keine weiteren Infrastrukturmaßnahmen (Gewerbeflächen, Freiflächen-Solaranlagen) innerhalb der vom LfU festgelegten Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse.
  2. Technische Weiterentwicklungen der bisherigen Schutzmaßnahmen gegen Prädatorenverluste  (Stichwort "Kükendichte Großzäunungen") sind erforderlich.
  3. Angesichts dieser Datenlage sowie der von Staat und Politik immer wieder betonten Bedeutung des Ehrenamtes (in Kürze findet erneut eine große Ehrenamtsveranstaltung der Staatsregierung statt) ist eine fast zweijährige Dauer zwischen Kartierung und Veröffentlichung des Berichts nicht akzeptabel.

26.04.2023: Naturschutzverbände reichen Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Mehrere Naturschutzverbände haben heute wegen „fortlaufender und systematischer Verstöße gegen das EU-Naturschutzrecht“ eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

 

Ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die jüngsten Gesetzesänderungen zugunsten eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien den Schutz der Biodiversität auf rechtswidrige Art und Weise abbauen und damit systematisch gegen Europäisches Naturschutzrecht verstoßen. Die Ampelkoalition betreibe einen unionsrechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes, so die Verbandsvertreter.

03.02.2023: Windkraftausbau jetzt per „Notverordnung“?

Wenn Pressemitteilungen vom Wochenanfang stimmen, möchte die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien durch eine sogenannte „Notverordnung“ beschleunigen. Offensichtlich sollen u.a. Baugenehmigungen für Windkraftanlagen in einem Zeitraum von 18 Monaten ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne artenschutzrechtliche Untersuchungen erteilt werden können. Wir überblicken die neue rechtliche Situation aktuell noch nicht so ganz und haben daher bei der LBV-Zentrale in Hilpoltstein um Auskunft gebeten, welche Auswirkungen diese Notstandsregelung auf unsere Mitwirkungsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren hat.

09.12.2022: EU-Kommission schwächt mit neuer Verordnung gezielt den Natur- und Artenschutz

Durch eine aktuell von der EU-Kommission vorgeschlagene „Verordnung des Rates zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (EU-Kommission 2022) droht die Abschaffung einer ergebnisoffenen Schutzgüterabwägung in Bezug auf Vorschriften der EU-Wasserrahmen-Richtlinie, der EU-Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie.

Bau, Planung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie ihr Netzanschluss, das betreffende Netz selbst und die Speicheranlagen werden demzufolge als im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegend definiert und bei Abwägungsprozessen in Genehmigungsverfahren über bisher geltende naturschutzfachliche Schutzgüter gestellt.

Für den europäischen Naturschutz ist dies ein Dammbruch, bei dem u.a. der bislang geltende Individuenschutz für gefährdete Arten faktisch abgeschafft wird. Die EU-Kommission schwenkt damit auf die auf nationaler Ebene durch die deutsche Bundesregierung bereits erfolgte Aufweichung von Naturschutz-Standards ein, sie steht damit allerdings im Widerspruch zur bisher eindeutigen, wiederholten Rechtsprechung des EuGHs. Dieser hatte zuletzt im Urteil von 04. März 2021 den durch das europäische Naturschutzrecht bestehenden Individuenschutz betont und einem Abheben auf Populationen eine klare Absage erteilt.

07.09.2022: Desinformation zum Rotmilan

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erweckt in einem Artikel vom 07.09. in der Landshuter Zeitung den Eindruck, dass Rotmilane vom Ausbau der Windkraft profitieren würden. Sie würden sich vor allem in der Nähe von Windkraftanlagen ansiedeln und dort viel einfacher Beute finden. Bestätigt wurde diese steile These gemäß Landshuter Zeitung von den anwesenden Vertretern des Bundes Naturschutz.

 

Dazu folgende Anmerkung: Zunächst einmal ist es natürlich durchaus so, dass Rotmilane nahezu ausschließlich im Offenland jagen und daher von windkraftbedingten Rodungsmaßnahmen in Wäldern profitieren. Dabei ist aber klar, dass bei den durchschnittlichen Aktionsbereichen eines Rotmilans, der zur Nahrungssuche dutzende von Quadratkilometern nutzt, diese zusätzlichen Waldrodungsflächen (ca. ein Hektar pro Windradstandort) völlig bedeutungslos sind. Das Gegenteil ist der Fall: Die Rodungsflächen an Windkraftanlagen sind - sollte ein Rotmilan, Uhu oder eine andere Großvogelart sie tatsächlich zur Nahrungssuche aufsuchen - regelrechte Todeszonen, weil hier extrem hohe Kolissionswahrscheinlichkeiten mit den Rotoren bestehen.

 

Also: Wir können uns gerne darüber unterhalten, wieviele Rotmilane uns die Energiewende wert sein muss, wieviele Rotmilane wir in Deutschland überhaupt brauchen und für was dieser Vogel eigentlich gut ist. Wir sollten bei dieser Diskussion aber bei den Fakten blieben und keinen Unsinn verbreiten.

 

16.07.2022: "Die Verschandelung Bayerns muss endlich aufhören"

Wer regelmäßig die Süddeutsche Zeitung liest, dem dürfte der Name Christian Sebald vertraut sein. Er ist bei der SZ seit vielen Jahren für umweltpolitische Themen in Bayern zuständig. In einem Kommentar vom 11.07.2022 fordert er ein neues Volksbegehren: Gegen den ausufernden Flächenverbrauch in Bayern. Bezeichnenderweise greift er diese Thematik am Beispiel des Isartals im Raum Landshut auf: "Es gibt wohl kaum eine Politikerrede über Bayern, in der nicht das Loblied auf die einmalig schönen Kulturlandschaften des Freistaats angestimmt wird. Die Wirklichkeit ist freilich eine andere. Wer sie besichtigen will, muss nur einmal mit dem Auto auf der A 92 von München nach Deggendorf fahren. Spätestens ab Landshut reihen sich in immer kürzerer Abfolge links und rechts der Fahrbahnen graue Betonhallen aneinander, eine größer wie die andere, die meisten mit riesigen Rangierflächen für Lastwagen davor. Jedes Jahr kommen neue dazu, sie fressen sich gleichsam durchs Land. Auch die vormals kompakten Dörfer entlang der A 92 sind meist zu Siedlungsbrei verkommen, dessen eintönige Neubauquartiere und uniformen Gewerbegebiete immer weiter in die Landschaften wuchern. Und die A 92 ist fast überall in Bayern."

17.06.2022: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Windkraftausbau – LBV-Partnerverband NABU sieht Verstoß gegen EU-Recht

 

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) – mit über 700.000 Mitgliedern immerhin Deutschlands größter Naturschutzverband - ist mit dem Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Naturschutzgesetzes vom 10.06.2022 nicht einverstanden. Er stellt u.a. fest:

 

"Der Entwurf lässt einen gesamtheitlichen Ansatz vermissen. Er bietet entgegen seiner Ankündigung keine Lösung des Zielkonfliktes zwischen Artenschutz und Windenergie. Vielmehr stellt er den Artenschutz schlechter und überschreitet dabei europarechtliche Grenzen."

 

Übrigens: Die Naturschutzverbände hatten zur Abgabe einer Stellungnahme ganze drei (!) Tage Zeit; Freitag Abend (10.06.2022) bis Montag Morgen, 13.06.2022, 09.30 Uhr.

 

NABU-Stellungnahme Windkraft.pdf
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29.05.2022 Wissenschaftler kritisieren EEG-Eckpunktepapier

Die Einschätzung des LBV-Landesvorstandes, dass der Bau von Windkraftanlagen auf zwei Prozent der Fläche des Bundesgebietes für den Erhalt der Biodiversität unproblematisch sei, ist auch innerhalb des LBV nicht unumstritten. Beispielsweise liegen bislang noch keine Modellierungen vor, welche Auswirkungen ein derartiger Ausbau für den Breitfrontzug von Vögeln und Fledermäusen haben würde (Summationswirkung). Naturschutzfachlich umstritten sind insbesondere Windkraftstandorte in Wäldern. In der nebenstehenden Veröffentlichung wird diese Problematik eingehend erörtert. Lesenswert, auch wenn man sicherlich nicht alle Einschätzungen der Autoren teilen wird.

 

EEGEckpunktepapier2022.pdf
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16.04.2022: Schwächung des Naturschutzes von historischer Tragweite?

Die Bundesregierung hat kürzlich ihr Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ vorgestellt. Vom LBV liegt hierzu noch keine offizielle Stellungnahme vor, allerdings hat der Landesvorstand des LBV bereits vor einigen Wochen erklärt, dass er die Bereitstellung von bundesweit zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftnutzung hinsichtlich des Erhalts der Biodiversität grundsätzlich als unproblematisch einstuft. Wie nebenstehende Pressemitteilung zeigt, sehen dies nicht alle Naturschutzverbände so.

Pressemitteilung NI 220407.pdf
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23.03.2022: Giftige Naturschutzgebiete

Die immense Abnahme des Insektenbestandes in den letzten Jahrzehnten ist zweifelsfrei eine der wesentlichen Ursachen für die Bestandsrückgänge zahlreicher Vogelarten, insbesondere von Arten der Agrarlandschaft. Zurückzuführen sind beide Entwicklungen nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. auf den Einsatz von Pestiziden.

Eine neue, bundesweite Studie hat nun gezeigt, dass selbst in Schutzgebieten die Pestizidbelastung von Insekten enorm ist. Untersucht wurden dazu Pestizide auf und in Insekten, die ausschließlich in Schutzgebieten beprobt bzw. gefangen wurden (Naturschutzgebiete, NATURA-2000-Gebiete). Im Mittel wuden je Schutzgebiet 16 verschiedene Arten von Pestiziden nachgewiesen, insgesamt konnten 47 verschiedene Wirkstoffe identifiziert werden.

 

10.03.2022: Das Märchen vom bedrohten Greifvogel? - DOG widerspricht einem Bericht des ZDF-Magazins "Frontal"

Die Fachgruppe Rotmilan der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft (DOG) stuft wesentliche Aussagen eines am 22.02.2022 im ZDF ausgestrahlen Berichts zu Gefährdung des Rotmilans durch Windkraftanlagen als "befremdlich" ein und hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

FachgruppeRotmilanSTN.pdf
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21.12.2021: Abschlussbericht zum Flussseeschwalben-Monitoring in Bayern für 2021 veröffentlicht

Mit aktuell 422 Brutpaaren ist der Brutbestand der Flussseeschwalbe in Bayern seit einigen Jahren relativ konstant. Von den im Jahr 2021 landesweit insgesamt 326 flügge gewordenen Jungvögeln stammen 93 (28 Prozent) aus den beiden Brutkolonien im Raum Landshut.

07.12.2021: Verstößt der neue Koalitionsvertrag gegen europäisches Naturschutzrecht?

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass der Ausbau erneuerbarer Energien als „der öffentlichen Sicherheit dienend“ eingestuft wird. Diese Definition würde die Position des Naturschutzes beispielsweise beim Ausbau von Windkraftanlagen erheblich schwächen. Denn sollte sie in nationales Recht überführt werden, so würden damit wesentliche Schutzvorschriften der EU-Vogelschutzrichtlinie unwirksam (Artikel 9 (1) VS-RL). Ein kürzlich von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass die Einstufung des Ausbaus erneuerbarer Energien als „der öffentlichen Sicherheit dienend“ nicht mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar ist. Vermutlich kommt da also Arbeit auf das Bundesverfassungsgericht bzw. den Europäischen Gerichtshof zu.

02.12.2021: Deutschland muss Grünlandschutz in FFH-Gebieten endlich ernst nehmen

Heute hat die EU-Kommission verkündet, Deutschland in einem weiteren Naturschutzfall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Es geht um den unzureichenden Erhalt von artenreichen Mähwiesen in FFH-(Fauna-Flora-Habitat-)Gebieten, die Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind.

11.07.2021: LBV-Ausgleichsflächenprojekt: Landkreis Landshut mit Negativbeispiel

Um den landesweiten Zustand von Ausgleichsflächen zu bewerten wurden kürzlich von Fachgutachtern im Auftrag des LBV 80 Fallbeispiele in ganz Bayern untersucht. In einer Ende Juni erschienenen Dokumentation wurden nun jeweils zehn positive und zehn negative Beispiele exemplarisch dargestellt. Unter den zehn "schlechten" Beispielen befindet sich leider auch eines aus dem Landkreis Landshut. Eine große Überraschung ist das für uns nicht.

RZ_21-06-26_Ausgleichsflaechen-in-Bayern
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05.05.2021: Flussregenpfeifer unter Druck

Auf den Kiesbänken der Isar brüten auch in diesem Jahr wieder Flussregenpfeifer. Zumindest versuchen sie es. Aufgrund der vergleichsweise kühlen Witterung verliefen die Bruten bislang weitestgehend ungestört, mit dem nun deutlich wärmeren Wetter muss aber wieder mit einem stark erhöhten Freizeitdruck gerechnet werden. Auch im Bereich des Naturschutzgebietes „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“, also beispielsweise an den sog. „Sieben Rippen“: Zwar ist dort gemäß Schutzgebietsverordnung das Betreten der Kiesbänke untersagt, das zuständige Landratsamt Landshut setzt die Verordnung jedoch nicht um. Die Kiesbänke im Schutzgebiet sind daher an Wochenenden und teilweise auch unter der Woche von Erholungssuchenden regelrecht belagert. Bei Bruckberg soll jetzt durch eine Beschilderung zumindest ein kleiner Bereich für die seltenen Vögel freigehalten werden. Bleibt zu hoffen dass es klappt.

11.04.2021: Großflächige Auffüllungen im EU-Vogelschutzgebiet "Mettenbacher und Grießenbacher Moos"

Was sich in den letzten Tagen im Mettenbacher und Grießenbacher Moos abgespielt hat ist irreversibel, illegal und nicht genehmigungsfähig: In mehreren Bereichen des Wiesenbrüter-Schutzgebietes erfolgten großflächige Auffüllung mit standortfremdem Bodenmaterial aus dem tertiären Hügelland. Zu diskutieren gibt es hier aus unserer Sicht nichts mehr: Wir erwarten von den zuständigen Behörden einen konsequenten Vollzug von Bodenschutz- und Naturschutzgesetzen. Inclusive der Wiederherstellung des früheren Zustands.

07.04.2021: Ordnungsgemäße Forstwirtschaft gemäß PEFC-Richtlinie

Was hier auf den Fotos zu sehen ist, sind nicht etwa Rodungsarbeiten zur Erschließung einer neuen Kiesgrube: So sieht "ordnungsgemäße Forstwirtschaft" aus. Begutachten lässt sich diese Verwüstung im sog. Schlöttholz bei Tiefenbach. Noch im Herbst befand sich hier ein beidseitig mit Großbäumen eingewachsener Forstweg, angepasst an das örtliche Gelände und bei der letzten Durchforstungsaktion ganz offensichtlich auch geeignet für den Einsatz von Großmaschinen (Harvester, Rückezug). Bemerkenswert: Es handelt sich hier um eine gemäß PEFC-Richtlinie bewirtschaftete Waldfläche bei der „Aspekte der Nachhaltigkeit“, die „Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser)“ sowie „sozioökonomische Funktionen des Waldes“ in besonderer Weise berücksichtigt werden. Zumindest steht dies so auf den entsprechenden Internetseiten und in den vielen schönen Broschüren, die zum Thema Wald und Forst in regelmäßigen Abständen produziert werden.

12.03.2021: "Schädigung der lokalen Population" an der Fuggerstraße  in Landshut

Die Nachtigall ist im Raum Landshut ein sehr seltener Brutvogel. Ihr Brutbestand umfasst lediglich einige wenige Brutpaare. Mit bis zu drei singenden Männchen befindet sich das im Raum Landshut wohl bedeutendste Vorkommen in einem stark verwilderten Gehölzbestand am ehemaligen Hitachi-Werk an der Fuggerstraße. Oder besser gesagt: Es befand sich dort, denn im Laufe des Winterhalbjahres wurde dort der gesamte Strauch- und Baumbestand beseitigt. Aufgrund der Seltenheit der Nachtigall im Raum Landshut stellt dieser Eingriff nach unserer Auffassung eine „Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population“ einer geschützten Art  dar und ist daher artenschutzrechtlich relevant. Also ganz klar ein Fall für die Naturschutzbehörden.

08.03.2021: Ausgleichsfläche in Löschenbrand jetzt durch Weidezaun geschützt

Stadt und Landkreis Landshut zählen bayernweit zu den Regionen mit dem massivsten Flächenverbrauch. Mit Hilfe von Ausgleichs- und Ersatzflächen sollen die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden, was natürlich nur bedingt möglich ist. Darüber hinaus wird leider ein großer Teil dieser Ausgleichsflächen durch sogenannte „missbräuchliche Nutzungen“ entwertet. So auch der mit erheblichem Aufwand vor einigen Jahren am Rande der Flutmulde errichtete Biotopkomplex bei Löschenbrand, der sich zuletzt zu einem großen Freizeitgelände entwickelte: Hier wird gelagert, gebadet, gegrillt und Hunde stöbern zu allen Tageszeiten durchs Gelände. Dabei haben die dort angelegten Flachwasserzonen und Wasserflächen durchaus ein großes Potential als Rast- und Brutgebiet für Wat- und Wasservögel. Beispielsweise unternimmt der Flussregenpfeifer hier regelmäßig Brutversuche. Weil alle Versuche, Freizeitnutzungen in diesem Gebiet durch Appelle, Beschilderungen oder den verstärkten Einsatz von Naturschutzwächtern in Grenzen zu halten erfolglos blieben, hat die Naturschutzbehörde der Stadt Landshut dieses Gebiet nun durch eine Einzäunung mit einem Weidezaun großflächig geschützt. Wir begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich und hoffen jetzt auf eine erfolgreiche Brutsaison für Flussregenpfeifer & Co.

01.03.2021: Angelfischerei im Naturschutzgebiet soll endlich beendet werden

Die Schutzgebietsverordnung für die „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“ ist eigentlich eindeutig: Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Angeln an der Isar tabu. Allerdings wurde dieses Verbot bereits kurz nach dem Erlass der Verordnung (1982) – offensichtlich im Windschatten der breiten öffentlichen Diskussion über die zunächst weiterhin erlaubte Wasservogeljagd an den Stauseen - durch eine naturschutzrechtliche Befreiung zugunsten eines Münchner Angelsportvereins bereits nach zwei Jahren wieder ausgehebelt. Die im Jahr 1984 erstmalig erteilte Befreiung war zeitlich befristet, wurde seither alle paar Jahre verlängert und steht aktuell erneut zur Verlängerung an. Bereits bei der letzten Verlängerung im Jahr 2016 wurde sowohl vom BUND Naturschutz als auch vom LBV die rechtliche Grundlage dieser Befreiung infrage gestellt: Ausnahmen von der Schutzgebietsverordnung sind nämlich nur möglich, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls oder unzumutbare Härten vorliegen. Beides sehen BN und LBV im vorliegenden Fall nicht gegeben.

 

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung haben beide Verbände heute fristgerecht ihre ablehnende Haltung bezüglich einer erneuten Verlängerung der Befreiung vom Verbot der Angelfischerei bei der Regierung von Niederbayern eingebracht und begründet. Die fristgerechte Abgabe einer Stellungnahme ist Voraussetzung für eine ggf. erforderliche rechtliche Überprüfung der Entscheidung der Regierung.

18.02.2021: Verstöße im Naturschutz - EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde heute mit. Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.

 

Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. "Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden" habe Brüssel seine Forderungen 2019 noch einmal unterstrichen. Seitdem habe Deutschland aber immer noch nicht ausreichend nachgebessert. Darüber hinaus sei es "in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis" gewesen, "für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaßnahmen."

 

Die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" sei in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission heute mit. "Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union." 

Im Fall einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof drohen hohe Strafzahlungen.

05.02.2021: "Nichtheimische Raubfischer" zur Strecke gebracht

Eine „Erfolgsmeldung“ aus dem Nachbarlandkreis Straubing-Bogen: 22 Kormorane konnten kürzlich im Rahmen einer konzertierten Aktion von Jägern und Anglern getötet werden. Ende Januar berichteten dies die beteiligten Verbände in der Laber-Zeitung.

 

Wir nehmen diesen „Erfolg“ zum Anlass, einige Fakten zum Umgang mit dieser Vogelart in Bayern in Erinnerung zu rufen:

  •  weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit werden in Bayern jeden Winter zwischen 7.000 und 11.000 Kormorane erlegt, die Kadaver werden im Allgemeinen nicht verwertet sondern entsorgt,
  • bei den getöteten Tieren handelt es sich nahezu ausnahmslos um Zugvögel bzw. Wintergäste aus dem Ostseeraum, dem Baltikum und Skandinavien,
  • eine Bejagung ist auch in den meisten bayerischen Natur- und Vogelschutzgebieten zulässig,
  • der landesweite Abschuss von Kormoranen in Bayern findet seit mehr als 20 Jahren statt; bisher hat zu keinem Zeitpunkt eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme stattgefunden,
  • die seit Mitte der 1980er Jahre erhöhte Kormoran-Präsenz in Bayern ist Folge klimatischer Veränderungen sowie einer massiven Umgestaltung der Gewässerlandschaft (Anlage zahlreicher weißfischreicher Staustufen, Stauseen und Baggerseen),
  • wir warten weiterhin auf einen Nachweis für die immer wieder behauptete Ausrottung von Fischarten durch den Kormoran. 

22.12.2020: Gefährdet die Landshuter Lasershow Gebäudebrüter?

Vom 22.12.2020 bis 04.01.2021 werden im Rahmen eines Laserkunstprojekts mehrere Gebäude in und um Landshut jeweils zwischen 17 Uhr und 21  Uhr mit (statischen) Lasern angestrahlt, darunter auch der Martinstum mit seinem Brutvorkommen von Wanderfalken sowie das Landshuter Klinikum, in dessen Umfeld sich ein Schlafplatz von mehreren 100 Saatkrähen und Dohlen befindet. Um das Risiko von (Augen)Verletzungen der genannte Vögel zu minimieren, haben wir den Veranstalter gebeten, die Bestrahlung des Klinkums erst ab 18 Uhr zu aktivieren und am Silvesterabend völlig auszusetzen. Außerdem soll der Anstrahlpunkt am Martinsturm mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Die Naturschutzbehörden der Stadt Landshut und der Regierung von Niederbayern wurden informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Grundsätzlich sollten Gebäude mit bekannten Brutvorkommen von Gebäudebrütern für derartige Aktionen nicht zur Verfügung stehen.

17.12.2020. Bebauung des Rossbergs in Adlkofen kann nun beginnen

Gemäß einem Bericht in der heutigen Ausgabe der Landshuter Zeitung werden dem artenreichen Biotopkomplex am Rossberg - vermutlich einem der naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche in der Gemeinde Adlkofen -  in Kürze wohl die Baumaschinen auf den Leib rücken. Eine örtliche Bürgerinitiative, u.a. unterstützt von BUND Naturschutz und LBV, hatte erfolglos versucht, die geplante Bebauung zu verhindern. Leider konnten wir weder den Gemeinderat noch eine Mehrheit in der Bevölkerung davon überzeugen, dass

  • angesichts des dramatischen Verlustes an biologischer Vielfalt eine Bebauung derart wertvollen Standorten nicht mehr verantwortbar ist,
  • nach unserer Auffassung, die Bebauung des Rossbergs einen Verlust an Lebensqualität für die Adlkofener Bevölkerung darstellt,
  • die Lebensraumverluste am Rossberg durch die festgelegten "Ausgleichsmaßnahmen" in keiner Weise kompensiert werden können.

Schade, sehr schade.

15.12.2020: Umfangreiche Gehölzrodungen am Norddamm des Echinger Stausees

Wie uns die Stadtwerke München (SWM) heute mitgeteilt haben, muss aus betriebstechnischen Gründen der am Norddamm des Echinger Stausees vorhandene Gehölzbestand vollständig beseitigt werden. Die Maßnahmen werden über einen Zeitraum von vier Jahren verteilt, finden jeweils außerhalb der Brutzeit statt und sind mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Es erfolgt eine naturschutzfachliche Begleitung durch ein Fachbüro.