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Freitag, 09.05.2025:Ab 19.30 Uhr LBV-Treffen im Gasthaus
Gstaudach
05.05.2025: Auch letzte Woche wurde in Bayern wieder ein Quadratkilometer freie Landschaft überbaut - und weiterhin sind Stadt und Landkreis Landshut beim Flächenverbrauch ganz
vorne mit dabei. Bau- und Gewerbegebiete wuchern an allen Ecken und Enden, der Druck auf die freie Landschaft, auf Schutzgebiete und auf störungsempfindliche Arten steigt kontinuierlich an. Und:
Heute leben etwa 180.000 Menschen mehr auf unserem Planeten als gestern.
05.05.2025: Drohnenbefliegung bei den Graureihern
Graureiher mit drei bereits ziemlich großen Jungvögeln (Foto: Alexander Scholz)
Der Brutbestand des Graureihers wird im Rahmen eines landesweiten Monitoring-Projekts des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) alljährlich Ende April ermittelt. Während Brutkolonien in
Laubbäumen zumeist auch vom Boden aus gut erfasst werden können (z.B. Echinger Stausee), sind die Neststandorte in den Kronen von Fichtenwäldern nur sehr schwer einsehbar. Bei zwei langjährigen
Fichtenwald-Brutkolonien im südlichen Landkreis Landshut werden daher bereits seit einigen Jahren Drohnen mit hochauflösenden Kameras eingesetzt. Die hier kürzlich durchgeführte Befliegung 2025
ergab Brutbestände von 20 bzw. 24 Paaren und damit keine signifikante Änderung gegenüber dem Vorjahr. Da Graureiher bereits sehr früh im Jahr zur Brut schreiten, waren in den meisten Nestern
bereits große Jungvögel zu sehen.
Für die Drohnen-Bereitstellung und die Befliegung bedanken wir uns beim Planungsbüro Scholz aus Wurmsham. Und: Bitte informieren Sie uns, falls Ihnen Brutplätze von Graureihern im Raum Landshut
bekannt sind. Auch bei Brutverdacht.
05.05.2025: Ornithologischer Wochenbericht (28.04. bis 04.04.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Bienenfresser
1
03.05.
Isarau Bruckberg
Erstnachweis 2025
Fischadler
1
02.05.
Echinger Stausee
Gelbspötter
1
02.05.
Eching
Erstnachweis 2025
Grauammer
2
28.04. und 30.04.
Mettenbach
seit 14.04.
Nachtreiher
bis zu 5
28.04. bis 04.05.
Echinger Stausee
Nachtreiher
1
30.04. und 04.05.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
Neuntöter
1
02.05.
Stadt und Landkreis LA
Erstnachweis 2025; mehrere Feststellungen
Ortolan
1
01.05. und 02.05.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
Sumpfrohrsänger
1
04.05.
Grießenbach
Erstnachweis 2025; damit sind jetzt alle (häufigen) Zugvögel zurück
Wachtel
1
28.04.
Kröning
Erstnachweis 2025
Weißbart-Seeschwalbe
2
02.05 bis 03.05.
Echinger Stausee
Zwergdommel
1
29.04.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
01.05.2025: Alle Jahre wieder: Vogelstimmenwanderung nach Oberglaim
Foto: S.Markhof
Zum 25. Mal – soweit reichen zumindest unsere Unterlagen zurück – fand kürzlich unsere gemeinsame vogelkundliche Wanderung mit dem Gartenbauverein Oberglaim statt.
Wie immer mit anschließendem (äußerst) geselligen Beisammensein. Diesmal allerdings nicht wie üblich am 1. Mai, sondern aufgrund von Terminüberschneidungen bereits am Sonntag zuvor. Zu sehen gab
es u.a. ein Braunkehlchen und eine weibliche Wiesenweihe, beide auf dem Durchzug.
28.04.2025: Schreckensbilanz bei den Mehlschwalben
Wie mehrfach berichtet kam es im vergangenen Herbst aufgrund extremer Witterungsverhältnisse ja zu einem Massensterben bei Mehlschwalben. Welcher Anteil der
Gesamtpopulation dabei zu Tode kam ist bislang nicht bekannt, die Veränderung des 2025er Brutbestandes gegenüber dem Vorjahr wird dazu aber in Kürze erste Hinweise
liefern. Neben diesem sicherlich enormen Aderlass an der Population hatte das Massensterben aber noch eine weitere Folge: In ihrer Not drängten sich die
Schwalben in ihren Nestern eng zusammen und verendeten dort schließlich. Ein Großteil der Nester – so die Vermutung des LBV - dürfte daher mit Schwalbenkadavern regelrecht verstopft und damit als
Brutplatz nicht mehr nutzbar sein. Eine kürzlich durchgeführte Reinigungsaktion an zwei großen Brutkolonien im Landshuter Stadtgebiet bestätigte nun diese Befürchtung: Am Landgestüt waren 48 (von 61 vorhandenen) Kunstnestern mit insgesamt 92 toten Schwalben belegt und im Stadtteil Auloh befanden sich 55 tote Schwalben in insgesamt 7 Nestern –
12 davon in einem einzigen Nest! Keine leichte Kost also für Susanne Rieck und Stefan Gaspar, die sich diese
äußerst unangenehme Arbeit angetan haben - als Ehrenamtler kann man sich wahrlich schönere Betätigungsfelder vorstellen. Außerdem bedanken wir uns bei der Stadt Landshut für die Bereitstellung
eines Hubsteigers.
28.04.2025: Ornithologischer Wochenbericht (21.04. bis 27.04.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Grauschnäpper
1
27.04.
Landshut
Erstnachweis 2025
Halsbandschnäpper
1
23.04.
Isarau Eching
Erstnachweis 2025
Mauersegler
3
22.04.
Vilsbiburg
Erstnachweis 2025
Nachtreiher
bis zu 6
21.04. bis 27.04.
Echinger Stausee
Nachtreiher
1
24.04. und 27.04.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
Pirol
1
27.04.
Isarau Hofham
Erstnachweis 2025
Purpurreiher
1
21.04.
Echinger Stausee
Schwarzstorch
1
27.04.
Landshut
Durchzug Richtung Osten
Stelzenläufer
2
22.04.
Echinger Stausee
Rotflügel-Brachschwalbe
1
22.04.
Echinger Stausee
Trauerschnäpper
1
25.04.
Landshut
Erstnachweis 2025
Waldlaubsänger
1
22.04.
Eching
Erstnachweis 2025
Weißbart-Seeschwalbe
1
22.04.
Echinger Stausee
Wiedehopf
1
21.04.
Münchnerau
21.04.2025: Vom Flussregenpfeifer und der Hoffnung auf Vernunft und Einsicht
Vom Flussregenpfeifer scheinen in diesem Jahr mindestens vier Paare auf den Kiesbänken der Isar oberhalb Landshuts zu brüten. Zuletzt wurde ein Vorkommen auf einer
kleinen Kiesinsel oberhalb der sog. "Siebenrippen" entdeckt, also mitten im Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“. Die Insellage bietet allerdings keinen Schutz vor Störungen
durch Freizeitnutzungen bzw. freilaufende Hunde, da das Wasser hier nur eine geringe Tiefe hat und leicht durchschritten werden kann. Daher haben wir die beiden potentiellen Zugänge zum Brutplatz
kürzlich mit Hinweisschildern versehen und hoffen nun auf Vernunft und Einsicht. Außerdem wurde die untere Naturschutzbehörde verständigt und um die Präsenz von Naturschutzwacht bzw.
Gebietsbetreuung insbesondere an den Wochenenden gebeten. Rein ehrenamtlich können wir diesen Standort leider nicht sichern.
Dazu folgende Bitte: Werden Sie aktiv, falls Sie sehen, dass sich auf besagter Kiesbank (ca. 200 m oberhalb der "Siebenrippen", am Südufer, direkt an der Einmündung
des „Alten Kanas“) Menschen aufhalten. Die rechtliche Lage ist völlig klar: Hier hat niemand etwas zu suchen - laut Schutzgebietsverordnung ist das Verlassen der Wege und explizit das Betreten
der Kiesbänke verboten.
21.04.2025: Ornithologischer Wochenbericht (14.04. bis 20.04.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Dorngrasmücke
1
14.04.
Weng
Erstnachweis 2025
Gänsesäger
8
15.04.
Isarstau Altheim
erstes W mit juv. (7) 2025
Gelbkopf-Schafstelze
1
14.04.
Echinger Stausee
Grauammer
1 bis 2
14.04. bis 19.04.
Mettenbach
singend
Heidelerche
3
20.04.
Ehemaliger Standortübungsplatz LA
Brutvogel
Klappergrasmücke
1
17.04.
Landshut
Erstnachweis 2025
Nachtreiher
bis zu 4
14.04. bis 20.04.
Echinger Stausee
Nachtreiher
2
17.04.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
Nachtreiher
1
19.04.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
Regenbrachvogel
1
18.04.
Grießenbach
Rotfußfalke
1
19.04.
Echinger Stausee
Taigazilpzalp
1
16.04. bis 18.04.
Echinger Stausee
ein Ind. seit 16.03.; 2 Ind. erstmalig am 30.03., letztmalig am 08.04.
Zwergschnepfe
1
18.04.
Grießenbach
15.04.2025: Ohne viel Aufhebens: Flussseeschwalben-Nistfloß auf Vordermann gebracht
Mehr als 200 junge Seeschwalben wurden auf dem 11-Quadratmeter-Floß bereits flügge
Nachdem ein verheerender Hagelsturm (2022) und die Vogelgrippe (2023) unsere seit mittlerweile 50 Jahren bestehende Flussseeschwalben-Kolonie am Echinger Stausee
nahezu ausgelöscht haben, liegt der Schwerpunkt dieser Art an der Mittleren Isar nun auf unserem Brutfloß am Kiesabbau "Aquapark". Dort brüten Flussseeschwalben seit mittlerweile 10 Jahren mit
maximal 38 Paaren und alljährlich sehr gutem Reproduktionserfolg. Im vergangenen Jahr war dies immerhin noch das drittgrößte Vorkommen in Bayern.
Bei einer im März durchgeführten Inspektion des Nistfloßes stellte sich jedoch heraus, dass sich Teile der Holzkonstruktion in einem ziemlich schlechten Zustand
befinden und dringend erneuert werden sollten. Dies geschah nun kürzlich im Rahmen eines kleinen Arbeitseinsatzes und mit einem überschaubaren Kostenaufwand von rund 400 Euro für Lärchenholz und
Schrauben. Das auf Vordermann gebrachte Floß wurde anschließend wieder mit Kies beladen, dann vom „Winterliegeplatz“ per Kanu in die Seemitte geschleppt und dort verankert. Nur fünf Minuten
später landeten die ersten Seeschwalben. Alles planmäßig.
14.04.2025: Ornithologischer Wochenbericht (07.04. bis 13.04.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Fischadler
1
11.04.
Essenbach
Gartengrasmücke
1
12.04.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Heidelerche
bis zu 4
11.04.
Ehemaliger Standortübungsplatz LA
Brutvogel
Kranich
1
11.04.
Tiefenbach
Nachtreiher
2
07.04. bis 13.04.
Echinger Stausee
Maskenschafstelze
1
13.04.
Echinger Stausee
Beobachtung wurde der DSK zur Überprüfung vorgelegt
Schwarzmilan
1
07.04.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Taigazilpzalp
1 bis 2
07.04. bis 13.04.
Echinger Stausee
ein Ind. seit 16.03.; 2 Ind. erstmalig am 30.03., letztmalig am 08.04.
Zwergmöwe
1
12.04.
Echinger Stausee
Beginn des Heimzugs
08.04.2025: Boden kaputt - Landschaft kaputt - Klima kaputt - Grundwasserkörper kaputt: 60 Hektar neue Gewerbegebiete in Essenbach
Gemäß einem Bericht in der Landshuter Zeitung vom 27.03.2025 plant die Marktgemeinde Essenbach die Ausweisung von 60 (!) Hektar neuer Gewerbeflächen im Isartal
- also mehr als einem halben Quadratkilometer! Hierzu ein Leserbrief vom 05.04.2025 von Franz Riedl:
Zur Zeit werden allein in Bayern täglich etwa 12,4 Hektar Boden überbaut. Dass dieser Flächenverbrauch in
Zukunft ein Problem darstellt, hat selbst die Landesregierung schon lange erkannt und strebt eine Verbauung von 5 Hektar/Tag an. Allerdings setzt Sie auf Freiwilligkeit und somit bleibt wohl
alles beim Alten. Nachdem östlich von Essenbach das gigantische Straßenprojekt abgeschlossen ist, war schon zu erwarten das hier Gewerbe entstehen wird. Die vorläufig geplante Überbauung von
600.000m2 ist schon eine Dimension die zu denken geben sollte. Übertroffen nur von BMWs Mega-Batteriewerk von Sage und Schreibe 100 Hektar vernichtetem Boden. Und auch in Kumhausen freut man sich
schon auf das Wachsen der Gemeinde. Bei aller Euphorie muss man aber bedenken, Boden ist ein hohes Gut und steht nicht unendlich zur Verfügung und lässt sich auch nicht vermehren. Boden ist
voller Leben und für die Bildung von 10cm Boden braucht es 1000 Jahre. Was in tausenden von Jahren entstanden ist wird bei der Bebauung in kürzester Zeit zerstört. Boden kaputt. Die strategisch
günstige Lage an der B 15 neu lässt befürchten, das hier wieder eine große Hallenlandschaft entstehen wird, ähnlich wie entlang der A 92. Landschaft kaputt. Dazu kommen noch die großen Mengen an
CO2 die freigesetzt werden, wenn der lebendige Boden abgetragen und wegtransportiert wird. Im Anschluss kommt dann der antransportierte Kies der den Boden ersetzt. Klima kaputt. Die
Wasserspeicherfähigkeit - humoser Boden kann 250l pro m2 aufnehmen und speichern - sowie die Reinigungswirkung des Bodens wird aufgehoben. Grundwasserkörper kaputt. Verwunderlich ist das
weiterhin diese ganzen Landwirtschaftsflächen zur Verfügung stehen. Hört man doch aus der Landwirtschaft, dass Boden knapp wird und man z.B. für Ausgleichsflächen, Hochwasserschutz oder
Flächenstilllegung keine Flächen zur Verfügung hat. Nachhaltig ist das alles nicht und eigentlich Wahnsinn. Hier wird für 2-3 Generationen geplant und der schnöde Mammon lockt. Ausgang offen. Dem
Bürgermeister schwillt der Kamm und Alle freuen sich, also weiter so.
07.04.2025: Ornithologischer Wochenbericht (31.03. bis 06.04.2025)
Beobachtung wurde der DSK zur Überprüfung vorgelegt
Mehlschwalbe
1
02.04.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Rohrschwirl
1
05.04.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Rotdrossel
85
31.03.
Landshut-Stadtgebiet
die ganze Woche starker Durchzug; nächtliche Vollzug-Aufzeichnung
Rotschenkel
1
31.03.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Seeadler
1
03.04. und 04.04.
Echinger Stausee
Seeadler
1
04.04.
Isarstau Altheim
Säbelschnäbler
2
31.03. und 01.04.
Echinger Stausee
seit 30.03.
Schilfrohrsänger
1
06.04.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Taigazilpzalp
2
31.03. bis 06.04.
Echinger Stausee
ein Ind. seit 16.03.; 2 Ind. erstmalig am 30.03.
Wendehals
1
06.04.
Eching
Erstnachweis 2025
Wiedehopf
2
06.04.
Neufraunhofen
Erstnachweis 2025
Zwergschnepfe
1
05.04.
Grießenbach
04.04.2025: Auf Druck der Jagdlobby: Die Europäische Union gibt die Turteltaube erneut zum Abschuss frei
Im Raum Landshut sind von der Turteltaube nur noch wenige Einzelvorkommen bekannt (Foto: Tunka Zdenek)
Nachdem bei der Turteltaube europaweit bestandsgefährdende Populationsrückgänge festgestellt worden waren, verhängte die Europäische
Union Anfang der 2020er Jahre ein dreijähriges Bejagungsverbot. Denn wissenschaftlich gilt es als gesichert, dass die massive Bejagung auf den Zugwegen - insbesondere in Südeuropa -
für den gesamteuropäischen Rückgang maßgeblich verantwortlich ist. Das verhängte Jagdverbot zeigte dann auch entsprechende Wirkung: Es führte umgehend zu einer Bestandserholung um
etwa 25 Prozent.
Aufgrund massiven politischen Drucks der südeuropäischen Jagdlobby wurde dieses Jagdverbot nun Anfang April wieder zurückgenommen. Zwar wurden jährliche
Abschussquoten sowie eine Dokumentationspflicht für Abschüsse festgelegt, nach Ansicht des Naturschutzverbandes BirdLife Europe haben diese Vorgaben in der Praxis aber keine
Relevanz. Alleine auf Malta würden erfahrungsgemäß noch vor Beginn der Jagdsaison mehr Turteltauben illegal geschossen, als offiziell genehmigt!
Sollte Brüssel seine Haltung nicht korrigieren, droht der Turteltaube schon in wenigen Jahren das Schicksal der verwandten Wandertaube, so BirdLife
Europe. Diese nordamerikanische Taubenart war noch im 19. Jahrhundert die häufigste Vogelart der Erde. Massive Verfolgung und Bejagung brachte sie innerhalb weniger Jahrzehnte zum
Aussterben.
31.03.2025: Ornithologischer Wochenbericht (24.03. bis 30.03.2025)
29.03.2025: TATORT GLAS - der LBV auf der Landshuter Umweltmesse
Mit rund 200 Ausstellern und mehr als 30.000 Besuchern fand vom 21.03. bis 23.03. auf dem Landshuter Messegelände die „Landshuter Umweltmesse 2025“ statt. Mit einem
– ziemlich professionellen! – Stand vertreten war auch der LBV Landshut. Informiert wurde dabei zum Schwerpunktthema „Tatort Glas“. Den Ausstellungsbesuchern wurde dabei anschaulich verdeutlicht,
was es alleine für den Raum Landshut bedeutet, wenn bundesweit jährlich 100 Millionen Vögel an Glasscheiben sterben: mindestens 500 Todesopfer in Stadt und Landkreis Landshut
täglich! Vorgestellt wurden auch die mittlerweile ausgereiften technischen Möglichkeiten zur vogelsicheren Nachrüstung besonders gefährlicher
Glasfronten, zudem konnten die Besucher am LBV-Stand auch gleich die hochwirksamen Klebepunkte des Herstellers SEEN erwerben. Ein dickes Dankeschön
an Susanne Rieck und ihr Team für ihren super Einsatz bei Planung, Organisation, Aufbau und für die dreitägige Betreuung des Standes!
28.03.2025: Ornithologischer Wochenbericht (17.03. bis 23.03.2025)
28.03.2025: Naturschutzrecht: Anspruch und Wirklichkeit an den Mittleren Isarstauseen
Illegale Kopfweiden-Anpflanzung in der Schilfzone des Echinger Stausees mit frisch geschnittenen Rutenbündeln
Wir haben durchaus Verständnis dafür, dass sich die Umsetzung der Schutzgebietsverordnung im Naturschutzgebiet am Echinger Stausee schwierig gestaltet.
Beispielsweise dürfte ein Unterbinden des Betretens der Kiesbänke zwischen Hofham und Volkmannsdorf bzw. der sogenannten „Siebenrippen“ (wie in der NSG-Verordnung festgelegt) kaum mehr machbar
sein, da sich der gesamte Bereich an der Isar mittlerweile zu einem großen Naherholungsgebiet entwickelt hat.
Nicht akzeptabel ist dagegen, dass die Behörden Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung auch in der Verlandungszone des Echinger Stausees dulden. Dort betreibt
eine Privatperson seit Jahren eine Anpflanzung zur Gewinnung von Weidenruten und verstößt damit in mehreren Punkten gegen die NSG-Verordnung. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Wo wollen wir
Naturschutzrecht eigentlich noch durchsetzen, wenn nicht im Kernbereich eines Naturschutz-, FFH- und EU-Vogelschutzgebietes?
Anmerkung: Bereits vor 15 Jahren wurde mit dem Betreiber der Anpflanzung eine Übergangsfrist zur Beendigung der Nutzung des Weidenbestandes von 10 Jahren
vereinbart. Das Ablaufen dieser Frist wurde von der betreffenden Person allerdings ignoriert. Auch die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung wurde bislang nicht für nötig
gehalten.
27.03.2025: Ornithologischer Wochenbericht (10.03. bis 16.03.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Bergente
1
13.03.
Isarstau Niederaichbach
M
Eisente
1
11.03. und 16.03.
Moosburger Stausee
W; bereits seit mehreren Wochen anwesend
Kranich
1
16.03.
Grießenbach
Mönchsgrasmücke
1
15.03.
Furth
Erstnachweis 2025
Rauchschwalbe
8
13.03.
Isarstau Altheim
Erstnachweis 2025
Raufußkauz
1
11.03.
Nördlicher Landkreis LA
Brutverdacht
Samtente
1
12.03. und 13.03.
Isarstau Altheim
bereits seit mehreren Wochen anwesend
Seeadler
1
16.03.
Unterwattenbach
Sperlingskauz
1
15.03.
Nördlicher Landkreis LA
Balzrufend an bekanntem Standort 1
Taigazilpzalp
1
16.03.
Echinger Stausee
27.03.2025: Präzedenzfall in Bruckberg: Freiflächen-Solaranlage im Wiesenbrütergebiet genehmigt
Erstmalig für den Raum Landshut wurde kürzlich im Bereich der Gemeinde Bruckberg eine Freiflächen-Solaranlage in einem Wiesenbrütergebiet genehmigt. Damit nutzt die
Genehmigungsbehörde hier eine rechtliche Aufweichung naturschutzfachlicher Restriktionen, die unlängst durch die bayerische Staatsregierung vorgenommen wurde. Bis vor kurzem waren nämlich die vom
Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) festgesetzten Gebiete der Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse für Freiflächen-Solaranlagen noch absolut tabu. Nachdem Wiesenbrüter- und Feldvogelgebiete nun
nicht mehr zu den sogenannten „Auschlussgebieten“ zählen, können die naturschutzfachlichen Belage im Rahmen von Abwägungsprozessen von den Genehmigungsbehörden überwunden werden. In Bruckberg ist
dies nun erstmals geschehen, obwohl die Gemeinde in einem im Januar 2022 beschlossenen Kriterienkatalog Wiesenbrütergebiete explizit in die Liste der „nicht geeigneten Standorte“ aufgenommen
hatte.
Für den LBV sind Freiflächensolaranlagen in Wiesenbrütergebieten ein No-Go, denn für den Ausbau der Solarenergie stehen - auch in der Gemeinde Bruckberg - in mehr
als ausreichendem Umfang naturschutzfachlich unproblematische Standorte zu Verfügung. Aktuell führt der LBV wegen Freiflächen-Solaranlagen in Wiesenbrütergebieten bereits mehrere Rechtsverfahren
durch, im Fall Bruckberg ist zunächst zu klären, welche Argumente im Abwägungsprozess den Ausschlag gegen den Naturschutz gegeben haben.
10.03.2025: Ornithologischer Wochenbericht (03.03. bis 09.03.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Bergente
1
05.03. und 07.03.
Isarstau Altheim
Blaukehlchen
1
09.03.
Echinger Stausee
Erstnachweis 2025
Eisente
1
03.03. bis 09.03.
Moosburger Stausee
W; bereits seit mehreren Wochen anwesend
Goldregenpfeifer
1
07.03.
Grießenbach und Unterwattenbach
Goldregenpfeifer
5
09.03.
Postau
Grauammer
12
07.03. bis 12.03.
Altheim
Grauammer
1
07.03.
Landshut-Stadtgebiet
nächtliche Vogelzug-Aufzeichnung
Heidelerche
1
04.03.
Eching
Heidelerche
3
04.03.
Ehemaliger Standortübungsplatz LA
Kiebitz
450
07.03
Unterwattenbach
Höchstwert dieser Woche; weiterhin starker Durchzug
Kranich
14
07.03.
Kröning
Durchzug in östliche Richtung
Samtente
1
05.03. bis 09.03.
Isarstau Altheim
bereits seit mehreren Wochen anwesend
Singschwan
5
03.03. bis 07.03.
Echinger Stausee
Singschwan
2
09.03.
Echinger Stausee
Singschwan
1
09.03.
Grießenbach
05.03.2025: Beachvolleyball im Mettenbacher Moos?
Zwei kürzlich im Wiesenbrütergebiet im Mettenbacher Moos angelegte Sandaufschüttungen erscheinen zunächst rätselhaft: Für eine illegale Auffüllung schaut das Ganze
zu ordentlich aus, für einen Kinderspielplatz liegt es zu abgelegen und für Beachvolleyballplätze haben die beiden Flächen definitiv die falschen Abmessungen.
Da sich das Ganze in unmittelbarer Nähe einer Baustelle zum SÜDOSTLINK befindet, der hier das EU-Vogelschutzgebiet „Mettenbacher und Grießenbacher Moos“ quert,
müssen wir davon ausgehen, dass es sich hier um eine naturschutzfachlich verordnete "Ausgleichsmaßnahme“ handelt. Vermutlich für die Zauneidechse. Auf diese Idee man erst einmal kommen:
Sandbiotope im Niedermoor. Kaum zu fassen, was mittlerweile alles als „Naturschutz“ durchgeht!
03.03.2025: Ornithologischer Wochenbericht (24.02. bis 02.03.2025)
Art / Artengruppe
Anzahl
Zeitraum
Ort
Bemerkung
Bergente
2
01.03.
Isarstau Altheim
1M, 1W
Blässgans
etwa 40
28.02
Moosburger Stausee
Eisente
1
25.02. bis 02.03.
Moosburger Stausee
W; bereits seit mehreren Wochen anwesend
Goldregenpfeifer
1
02.03.
Grießenbach
Goldregenpfeifer
34
02.03.
Unterwattenbach
Grauammer
6
02.03.
Altheim
vollständige Überwinterung
Heidelerche
9
25.02.
Ehemaliger Standortübungsplatz LA
Kiebitz
bis zu 200
24.02. bis 02.03.
Isartal im Raum Landshut
die ganze Woche über starker Durchzug; mehrmals über 100 Ind.
Moorente
1
01.03.
Isarstau Altheim
W
Ohrentaucher
3
26.02. bis 27.02.
Moosburger Stausee
seit 16.02.
Ohrentaucher
1
02.03.
Moosburger Stausee
Samtente
1
26.02. bis 28.02.
Isarstau Altheim
Seeadler
1
01.03 und 02.03.
Mittlere Isarstauseen
Singschwan
5 bis 8
25.02. bis 02.03.
Echinger Stausee
maximal 8 Ind. am 25.02.
Waldwasserläufer
9
26.02.
Lößterasse Altheim
Individuenzahl und Beobachtungsort ungewöhnlich
Zilpzalp
1
25.02.
Eching
erstmals singend 2025
01.03.2025: Ungebremster Verlust von Artenvielfalt
Laut einem Bericht des NABU-Dachverbandes BirdLife Europe & Central Asia ist die Europäische Union auf dem Weg, ihre Biodiversitätsziele für 2030 zu verfehlen. Demnach beschleunigt
sich der Verlust von Artenvielfalt und Lebensräumen sogar, während Maßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin entweder unzureichend sind oder ausbleiben. Diese Erkenntnisse decken sich mit dem 2024
erschienenen Faktencheck Artenvielfalt der BMBF-Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt, der die Situation in Deutschland betrachtet. Einer der Gründe: Selbst in
Schutzgebieten, an Land und auf See, werden die Schutzmaßnahmen nicht effektiv durchgesetzt oder es fehlen ausreichend Ressourcen.
25.02.2025: Ornithologischer Wochenbericht (17.02. bis 23.02.2025)
25.02.2025: Vergiftung bei in Ergolding aufgefundenen Greifvögeln nachgewiesen
Fast fünf Monate hat es gedauert, aber nun ist das Ergebnis da: Ein im Oktober 2024 im Gebiet des Marktes Ergolding von einem Naturschutzwächter aufgefundener
Turmfalke wurde mit Coumatetralyl vergiftet. So der uns nun vorliegende Befund der Tierärzlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Coumatetralyl ist ein
Blutgerinnungshemmer und wird üblicherweise zur Bekämpfung von Ratten eingesetzt. Ein Zusammenhang mit einem in unmittelbarerer Nähe des Fundortes gelegenen Abfallbetrieb liegt daher nahe
und es wird zu prüfen sein, ob dort der Einsatz von Rodentiziden (Nagergifte) entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfolgt.
Zusammen mit dem vergifteten Turmfalken wurden übrigens zwei Mäusebussarde aufgefunden (einer davon auf dem Foto links abgebildet), der schlechte Zustand der
Kadaver lies bei diesen beiden Vögeln jedoch keine toxikologische Untersuchung zu.
20.02.2025: Ornithologischer Wochenbericht (10.02. bis 16.02.2025)
01.02.2025: Unauffällig, sicher und hochwirksam - Vogelschlagvermeidung am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU)
Heute: Ornithologentreffen 2025 am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg mit gut 200 Leuten vor Ort und weiteren 200 Teilnehmern online. Aber darum
geht es uns an dieser Stelle nicht. Wir möchten statt dessen auf das nebenstehende, heute Nachmittag am LfU aufgenommene Foto hinweisen:
Am LfU wurden bereits vor mehreren Jahren großflächige Fensterfronten gegen Vogelschlag mit dem Klebepunkte-System SEEN nachgerüstet. Die kleinen Punkte sind
bezüglich Vogelschlag hochwirksam und für das menschliche Auge so unauffällig (9 mm Durchmesser), dass sie von vielen Teilnehmern des Treffens erst nach einem entsprechenden Hinweis bemerkt
wurden. Aufgrund des sehr geringen Flächenanteils der beklebt wird, sind Bruchgefahren durch thermische Effekte ausgeschlossen. Der Hersteller SEEN gewährleistet dies durch entsprechende
Garantien.
30.01.2025: Negativer Trend bei Schwimmvögeln im Raum Landshut
Nachdem wir seit längerer Zeit nicht mehr über die Ergebnisse der monatlich stattfindenden Wasservogelzählung informiert haben: In nebenstehender Graphik sind die
Bestandsverläufe im Zeitraum Januar 2020 bis Dezember 2024 dargestellt. Wir sehen hier die alljährlichen Minima im Mai sowie regelmäßige Höchstzahlen in den Monaten Oktober bis Dezember. In den
letzten Jahren deutet sich ein Bestandsrückgang an, beginnend im Jahr 2021.
Deutlich wird der Rückgang vor allem in den Jahresindividuensummen:
134.400 (2020)
140.800 (2021)
127.600 (2022)
119.000 (2023)
91.400 (2024)
Im laufenden Winterhalbjahr 2024/2025 haben die Mittleren Isarstauseen (Moosburger Stausee + Echinger Stausee) die 10.000er-Marke erst im Januar 2025 überschritten
(hier nicht abgebildet). Auffällig niedrig waren hier vor allem die Zahlen im Spätsommer.
26.01.2025: Großzügige Auslegung der Verkehrssicherungspflicht im Landshuter Hofgarten
Keine Frage: Verkehrssicherung muss sein. Unbestritten ist auch, dass die Verkehrssicherungspflichtigen insbesondere mit dem Eschentriebsterben vor besonderen
Herausforderungen stehen. In Folge dieser Pilzkrankheit treten oftmals Fäulnisprozesse an den Wurzel auf, sodass die Stämme auf ganzer Lage umstürzen können. Unbenommen davon gehen uns die im
Landshuter Stadtgebiet für dieses Winterhalbjahr vorgesehenen bzw. bereits durchgeführten Fällungen stellenweise zu weit. Insbesondere im Bereich des Hofgartens scheint beim Auszeichnen der zu
entnehmenden Bäume recht großzügig vorgegangen worden zu sein, darunter auch mehrere sehr große Exemplare, die keine Krankheitssymptome aufweisen. In diesem Zusammenhang sei ein Hinweis auf die
von Forstwissenschaftlern empfohlene Vorgehensweise mit dem Eschentriebsterben gestattet: Um die Esche als bestandsprägende Baumart in unserer Region zu erhalten muss sichergestellt werden, dass
keinesfalls krankheitsresistente Exemplare gefällt werden. Alle symptomfreien Bäume sollten daher - als potentiell resistente Samenspender - im Bestand belassen werden.
23.01.2025: Lost forever - Dünnschnabel-Brachvogel mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgestorben
Foto: Chris Gomersall, rspbimages.com
Wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung eines internationalen Forscherteams um Alex Bond vom Natural History Museum ergab, scheint der
Dünnschnabel-Brachvogel (Numenius tenuirostris) nun tatsächlich ausgestorben zu sein. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt nach Angaben der Autoren bei 96
Prozent, der letzte sichere Nachweis dieser Art stammt aus dem Jahr 1995. Dünnschnabel-Brachvögel brüte(te)n in den Steppen Kasachstans und Russlands und ziehen/zogen über den Balkan und Italien
in ihre nordafrikanischen Überwinterungsgebiete.
Da Lebensraumverschlechterungen in den teilweise sehr abgelegenen Brutgebieten als wesentliche Rückgangsursache eher unwahrscheinlich sind, dürfte das Aussterben
maßgeblich auf Bejagung auf den Zugwegen bzw. im Winterquarter zurückzuführen sein. Viele der in Museen vorhandenen Belegexemplare stammen von italienischen Jägern ...
13.01.2025: Vogelschlag an Glasfassade: Regensburger Architekturbüro wünscht keinen weiteren Kontakt mit dem LBV
Das für die Gestaltung eines im Landshuter Ortsteil Hascherkeller errichteten Schulgebäudes verantwortliche Architekturbüro GRESSMANN-SOELLNER aus Regensburg hat
uns kürzlich mitgeteilt, dass Beklebungen der Glasflächen zur Vermeidung von Vogelverlusten an diesem „gestalterisch außergewöhnlichen Bauwerk“ aus urheberrechtlichen Gründen ausgeschlossen sind
und man diesbezüglich keinen weiteren Kontakt mit dem LBV wünsche. Hintergund dieser Mitteilung ist eine vom LBV Landshut an die verantwortliche Architektin des Bauwerks, Angelika Greßmann,
Anfang Dezember 2024 gerichtete Anfrage, ob von ihrer Seite urheberrechtliche Einwände gegen Nachrüstmaßnahmen gegen Vogelschlag bestehen würden. Nachdem das LBV-Schreiben vier Wochen lang
unbeantwortet blieb, erfolgte auf telefonische Nachfrage des LBV nun per 3-zeiliger eMail die oben wiedergegebene Rückmeldung. Offensichtlich hat die vom LBV vorgetragene Problematik des
Vogelschlages an Glasfronten mit bundesweit jährlich 100 Millionen toten Vögeln bei der Architektin nicht zu Einsicht bezüglich des Gefährdungspotentials des von ihr geschaffenen Werkes
geführt.
Hintergrund: Aufgrund der großen Glasfronten und den intensiven Spiegelungen der sehr nahe daran befindlichen Baumgruppen ist das betroffene Gebäude gemäß einer von
den Länderarbeitgemeinschaft der Vogelschutzwarten entwickelten Bewertungsmatrix in die höchste Gefährdungsstufe für Vogelschlag einzuordnen. Gebäude die in diese Gefährdungkategorie fallen,
führen zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für geschützte Vogelarten und erfordern daher gemäß Artenschutzrecht wirksame Nachrüstmaßnahmen.
07.01.2025: Neue Erkenntnisse zu Bestandsveränderungen von Brutvögeln in Bayern
Das sogenannte „Monitoring häufiger Brutvögel“ ist eines der wichtigsten Monitoring-Programme zur Erfassung von Veränderungen des Vogelbestandes in Deutschland.
Seit 20 Jahren wird dazu auf vom statistischen Bundesamt repräsentativ ausgewählten Probeflächen (jeweils einen Quadratkilometer groß) der Brutvogelbestand durch ein streng standardisiertes
Verfahren genau erfasst. In Deutschland gibt es insgesamt mehr als 2.600 derartiger Probeflächen, davon 450 in Bayern. Sieben dieser Flächen befinden sich im Raum Landshut. Die Ergebnisse dieses
Monitorings erlauben es, die Brutbestände zahlreicher Vogelarten durch Modellierungen für das gesamte Bundesgebiet relativ genau zu berechnen, zudem liefern sie statistisch belastbare Aussagen zu
Bestandsveränderungen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat nun kürzlich einen umfassenden Bericht über die Ergebnisse dieses Monitorings für Bayern vorgelegt. Ausgewertet wurde
dabei der Zeitraum von 2006 bis 2021.
Demzufolge liegen für insgesamt 58 Arten mittlerweile ausreichend viele Daten vor, um eine statistisch belastbare Trendberechnung zur Bestandsentwicklung
vorzunehmen. In nebenstehender Graphik aus dem LfU-Bericht sind die prozentualen Änderungen des Brutbestandes in den letzten 15 Jahren zusammengefasst dargestellt. Die deutlichste Zunahme ergibt
sich demzufolge bei der Hohltaube mit rund 200 Prozent, die schlechteste Bestandsentwicklung wurde beim Kiebitz mit einem Rückgang um ca. 75 Prozent festgestellt.
Das „Monitoring häufiger Brutvögel“ wird in Bayern vom LBV im Auftrag des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) koordiniert. Die bundesweite Koordination obliegt
dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA).
05.01.2025: Haben wir nie damit gerechnet, dass Schutzmaßnahmen erfolgreich sein könnten?
Den nachfolgend abgedruckten Text aus der aktuellen Ausgabe des ornithologischen Monatsjournals „Der Falke“ finden wir ziemlich interessant und wollen ihn Ihnen
daher nicht vorenthalten. Verfasser ist der FALKE-Chefredakteur Dr. Wolfgang Fiedler.
"Der Kolkrabe steht für ein relativ neues Problem im Artenschutz: Was tun wir eigentlich, wenn Schutzmaßnahmen tatsächlich erfolgreich waren? Kolkrabe,
Wanderfalke, Uhu, Seeadler, Weißstorch und nicht zuletzt der Kormoran standen am Rande des Aussterbens und konnten durch strikte Schutzmaßnahmen gerade noch gerettet werden. Die Maßnahmen waren
erfolgreich – und zählen damit zur Minderheit der Schutzbemühungen für unsere Vogelwelt. Aber wer sich jahrelang für die Rettung dieser Arten eingesetzt hat, mag sich schwertun, einen Gang
zurückzuschalten und ausgleichende Lösungen zu suchen, wenn andere Zeitgenossen schon beginnen, mit dem meist wenig fundierten Urteil „zu viel“ um sich zu werfen. Zu viele Störche fressen die
Wiesenbrüter, Seeadler fressen die Störche, der Uhu frisst zu viele Wanderfalken, diese wiederum Limikolen und Seeschwalben im Wattenmeer, der Kolkrabe angeblich Lämmer und der Kormoran bedrohte
Fischarten. Von Luchs, Wolf und Bär haben wir noch gar nicht gesprochen – hier möchten nicht wenige, dass seltene und ausgestorbene Arten gefälligst selten und ausgestorben zu bleiben haben –
außer vielleicht da, wo man im Urlaub hinfahren möchte, um „unberührte Natur“ zu genießen. Zweifellos: einige Probleme sind nicht zu leugnen und erfordern Lösungen. Die lassen sich sicher auch
finden, wenn man die Dinge fachkundig und besonnen angeht. Interessant bleibt aber die Frage, warum es offenbar keine Strategie gibt, ob und wie man strengen Artenschutz sinnvoll schrittweise
zurückfahren kann, wenn es einer Art tatsächlich wieder viel besser geht. Und vor allem, bei welcher Bestandsgröße eben dieses „Bessergehen“ überhaupt erreicht wäre. Haben wir nie damit
gerechnet, dass Schutzmaßnahmen erfolgreich sein könnten?"
31.12.2024: Zum Jahreswechsel
Winternachmittag an den bereits zugefrorenen Stawy Monowskie (27.12.2024, Małopolskie)
Liebe Leser, Unterstützer und Mitglieder des LBV,
wir wünschen Euch und uns, dass wir im kommenden Jahr in Frieden leben dürfen und uns weiterhin für den Naturschutz einsetzen
können*.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und alles Gute für 2025!
* bei der kursiv gedruckten Passage handelt es sich um einen Auszug aus dem Schreiben eines uns wohlgesonnenen Menschen aus dem Landkreis Freising vom Dezember
2024
28.12.2024: Das brauchen wir definitiv nicht: Solaranlagen in Wiesenbrüter-Lebensräumen
Es ist völlig klar: Ein ausreichender und zügiger Ausbau der Photovoltaik ist problemlos ohne Zugriff auf naturschutzfachlich wertvolle Flächen möglich. Dies hat
auch der Gesetzgeber erkannt und für die Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bayern eine ganze Liste von sogenannten "Ausschluss- oder Restriktionsflächen" festgelegt. Dazu zählt
neben Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, EU-Schutzgebieten auch die sogenannte „Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse“. Hierbei handelt es sich um eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU)
festgelegte Gebietskulisse, die für Offenlandarten wie Wiesenbrüter und Agrarvögel besondere Bedeutung hat. Beide Vogelgruppen zählen aufgrund anhaltender Bestandsrückgänge zu den vorrangigen
„Sorgenkindern“ des Naturschutzes.
Im Bereich der Gemeinde Bruckberg liegt nun erstmalig für ein Gebiet der Wiesenbrüterkulisse ein Antrag für den Bau eine Freiflächen-Photovoltaikanlage vor. Der LBV
Landshut hat diesen Standort im Rahmen der Verfahrensbeteiligung in seiner Stellungnahme vom 13.12.2024 abgelehnt. Dies ist unsere erste Ablehnung eines Solarparks im Raum Landshut überhaupt: Im
Raum Landshut stehen für den Ausbau der Photovoltaik zweifelsfrei mehr als genug Flächen zur Verfügung, die naturschutzfachlich „unproblematisch“ sind. Zudem sind wir ohnehin der Auffassung, dass
der weitere Ausbau der Photovoltaik „flächenneutral“ erfolgen sollte: also auf Hausdächern, Industriekomplexen und Gewerbehallen. Davon haben wir hier reichlich.
20.12.2024: Den Naturschutzverbänden soll "der Zahn gezogen werden"
Fragen des Natur- und Artenschutzes spielen bei den aktuell im Bundestagswahlkampf befindlichen Parteien bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Dass sich die Naturschutzverbände vielmehr auf
weitere Rückschritte einstellen müssen, zeigt eine Forderung aus dem kürzlich veröffentlichten Wahlprogramm der CDU/CSU: "Wir sind für die Abschaffung des Verbandsklagerechts bei
Infrastrukturvorhaben" heißt es hier unter der Rubrik "Klagemöglichkeiten und Instanzen reduzieren, Blockaden abbauen".
19.12.2024: Jetzt mitmachen: "ADEBAR 2" startet im Jahr 2025
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Die kommenden Jahre könnten für die Ornithologinnen und Ornithologen in Deutschland ziemlich aufwändig werden. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) plant
mit seinem Projekt "ADEBAR 2" in den Jahren 2025 bis 2029 eine erneute Kartierung des gesamten Brutvogelbestandes.
Der grobe Ablauf der Kartierung wurde den lokalen ornithologischen Arbeitgemeinschaften Bayerns kürzlich vorgestellt, einige Details befinden sich aktuell jedoch
noch in der Abstimmung. Fest steht: Die geplante Vorgehensweise unterscheidet sich deutlich von der letzten Kartierung, die in den Jahren (2004-2009) durchgeführt wurde: Sie ist flexibler und vor
allem digitaler. Erste Informationen dazu in nebenstehendem Video. Wer sich bereits für einzelne Gebiete (Rasterfelder) anmelden möchte: https://adebar.dda-web.de/intro
. Eine Anmeldung ist möglich als "Kartierer" oder als "Rasterverantwortlicher". Fragen dazu gerne an Christian B. aus T.
13.12.2024: Erneuter Rückschritt für den Naturschutz bei Freiflächen-Solaranlagen in Bayern
Die Notwendigkeit der Bereitstellung von Ausgleichsflächen bei der Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen war Investoren und Betreibern seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Die Bayerische
Staatsregierung hat dem entsprechenden Druck nun offensichtlich nachgegeben: Gemäß den vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr am 05.12.2024 veröffentlichten „Hinweisen
zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen“ besteht künftig bei Solarparks bis zu 25 Hektar - das ist ein Viertel Quadratkilometer! - grundsätzlich kein
Ausgleichsflächenbedarf mehr. Zudem wurde für Anlagen von mehr als 25 Hektar festgesetzt, dass als Bemessungsfläche für den Flächenausgleich nicht mehr die Gesamtfläche des Solarparks, sondern
lediglich die von den Modulen tatsächlich überdeckte Fläche zu berücksichtigen ist. Dies bedeutet gegenüber der bestehenden Regelung eine Reduktion des Ausgleichsbedarfs – je nach Anlagentyp - um
40 bis 75 Prozent. Mit diesen neuen Regelungen scheint sich insbesondere der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern durchgesetzt zu haben. Er hat immer wieder
durchblicken lassen, dass er in ökologischen Ausgleichsflächen in allererster Linie einen vermeidbaren Beitrag zum „Flächenverbrauch“ sieht.
05.12.2024: Europäischer Gerichtshof (EuGH) verurteilt Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes artenreicher Wiesen
Mit einem kürzlich ergangenen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6
Abs. 2 der FFH-Richtlinie verstoßen hat. Deutschland hat es versäumt, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der durch das Natura‑2000-Netz geschützten Lebensraumtypen „Magere
Flachland-Mähwiesen“ (LRT 6510) und „Berg-Mähwiesen“ (LRT 6520) in den dafür ausgewiesenen FFH-Gebieten einzuleiten. Ins Rollen gebracht hat diese Entscheidung die Europäische Kommission, die
durch eine umfängliche Beschwerde deutscher Naturschutzverbände auf den Missstand aufmerksam gemacht worden war. Konkret gerügt wurde in dem Urteil ein erheblicher Flächenverlust in 596 von 2.027
Gebieten, in denen der Lebensraumtyp 6510 vorkommt, und in 88 von 295 Gebieten, in denen der Lebensraumtyp 6520 vorkommt. Die Lebensraumverluste belaufen sich in diesen Gebieten auf 49,52 % (LRT
6510) bzw. 51,07 % (LRT 6520). Den Umstand, dass die Bundesrepublik keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen zum Schutz der FFH-Gebiete gegen Überdüngung und eine zu frühe Mahd getroffen hat,
sondern auf freiwillige Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, Empfehlungen und unverbindliche Managementpläne gesetzt hat, wertet der EuGH ebenfalls als Verstoß gegen die
FFH-Richtlinie. Sollte Deutschland nicht zeitnah nachbessern, drohen weitere Konsequenzen. Möglich sind sechsstellige Geldstrafen – und zwar täglich!
03.12.2024: Aktionstag für Mehlschwalben
Foto: M.Fröhlich
Knapp 100 Kunstnester für Mehlschwalben haben wir am vergangenen Samstag unter die Leute gebracht. Hintergrund unserer Aktion: Die Schwalbenkatastrophe im
vergangenen September, bei der Tausende Tiere an Nahrungsmangel und Unterkühlung starben. Wie zu beobachten war, hatten sich die erschöpften Tiere vielerorts eng in den Nestern zusammengedrängt
und sind dort verendet. Nun steht zu befürchten, dass die im April zurückkehrenden Schwalben überwiegend Nester vorfinden, die mit toten Artgenossen regelrecht verstopft sind. Dies kann – wie
Erfahrungen aus den Jahren 2016/2017 zeigen – selbst große, seit Jahrzehnten bestehende Mehlschwalbenkolonien dauerhaft zum Erlöschen bringen. Durch die Anbringung von Kunstnestern kann dies
verhindert werden. Die Ausgabe der Nester am Samstag erfolgte an zwei Standorten (Tiefenbach, Oberhatzkofen) und war für die Interessenten kostenfrei. Finanziert wird das Ganze über Spenden. Wer
dabei noch Unterstützung leisten möchte: LBV Landshut, Konto Nr. DE10 7435 0000 0000 3016 12 bei der Sparkasse Landshut. Stichwort „Mehlschwalbenaktion“.
22.11.204: Offenland-Biotoppflege für 2024 abgeschlossen
Mit unserer Biotoppflegeaktion am vergangenen Samstag in den Unterwattenbacher Torfstichen sind unsere Mähaktionen für 2024 nun definitiv abgeschlossen. Insgesamt
fanden auf den elf vom LBV Landshut betreuten Offenland-Biotopen ab Mitte Mai sieben größere Arbeitseinsätze (mit jeweils mehr als 15 Teilnehmern) statt, außerdem wurden im Rahmen kleinerer
Einsätze weitere 25 Aktionen durchgeführt. Ein dickes Dankeschön an alle, die dabei mitgemacht haben!
Zudem erfolgten wie in den Vorjahren auf gut befahrbaren Bereichen mehrere großflächige Mähaktionen durch einen Vertragslandwirt. Gefördert wird das Ganze übrigens
über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (5 Flächen) bzw. über Landschaftspflegemaßnahmen (4 Flächen). Im Winterhalbjahr stehen jetzt vor allem Waldarbeiten (Verkehrssicherung,
Borkenkäfer) auf dem Programm.
21.11.2024: LBV LA auf der LIVE-VISTULA-CONFERENCE in Katowice (22.10. bis 25.10.2024)
Wegen wiederholter Anfragen: hier noch einige Eindrücke von der internationalen Artenschutzkonferenz "LIVE VISTULA" in Katowice. Vier Tage mit
unglaublich netten, kompetenten und engagierten Leuten aus 13 Nationen, einem dicht gepackten Vortragsprogramm (25 Fachvorträge zu Schutzmaßnahmen für Flussseeschwalben, Weißbart-Seeschwalben und
Nachreihern), Exkursionen zu lokalen Naturschutzprojekten, als Rahmenprogramm "Katowice by night" sowie ein ziemlich beeindruckender Besuch in einer Steinkohlenmine. Und: vier Tage lang
Verpflegung vom Feinsten!
... jetzt erstmalig mit Bildvergrößerung: einfach draufklicken!
14.11.2024: Naturwaldentwicklungskonzept für die Auwälder der Mittleren Isar
Große Teile der Isarauen zwischen München und Landshut wurden durch Bekanntmachung „Naturwälder in Bayern gem. Art. 12a Abs. 2 BayWaldG“ vom 02.12.2020 durch die
Bayerische Staatsregierung aus der Nutzung genommen. Hier darf künftig Natur Natur sein. Die bayerischen Naturwälder dienen insbesondere dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität,
fungieren als Referenzflächen einer natürlichen Waldentwicklung im Klimawandel und ermöglichen gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern, Bayerns wilde Waldnatur aktiv zu erleben. Sie erfüllen den
Wunsch nach unberührter Natur und reifen, wilden Wäldern und stehen deshalb den Menschen zum Beobachten, Erleben und Erholen offen.
Ein von den AELFs Erding und Landshut zusammen mit der Landesanstalt für Wald und Forstwissenschaft erstellter Entwurf für ein
langfristiges Entwicklungskonzept für dieses über 2.300 Hektar große Gebiet wurde kürzlich den betroffenen Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt.
Wichtige Aspekte in diesem Konzept sind aus unserer Sicht die Zielkonflikte zwischen einer möglichst ungesteuerten Naturwaldentwicklung und den Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts
(NATURA-2000-Vorgaben), die Zulässigkeit von Eingriffen zugunsten seltener Offenland-Lebensräume (Rodungen) sowie Umfang und Vorgehensweise im Rahmen der Verkehrssicherung. Auf folgende Punkte
sind wir im Rahmen unserer Stellungnahme eingegangen:
künftiges Wegekonzept im Naturwald
Umgang mit naturschutzfachlich wertvollen Offenland-Standorten (Brennen, Magerrasen)
Umgang mit nichtheimischen Baumarten (Roteiche, Schwarznuss)
Erhalt seltener Baumarten am Beispiel der Schwarzpappel
Konsequenzen des erwarteten Verlustes des FFH-Lebensraumtyps 91F0
Notwendigkeit eines erweiterten Langzeit-Monitorings für sogenannte "Zeigerarten" (Kleinspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Pirol)
Umgang mit jagdlich erforderlichen Offenflächen (Waldwiesen)
10.11.2024: "Grüner Engel" für Helmut Böhm und Anton Moissl
Im Rahmen einer Festveranstaltung wurden in der vergangenen Woche Persönlichkeiten aus ganz Bayern von Umweltminister Thorsten Glauber für ihre
herausragenden Leistungen im Naturschutz mit dem "Grünen Engel" ausgezeichnet. Darunter auch zwei langjährige Mitglieder des LBV Landshut: Helmut Böhm aus Altdorf und Toni Moissl
aus Oberahrein. Wir gratulieren den beiden Preisträgern sehr herzlich!
04.11.2024: ÖDP spendet für Mehlschwalben
Von links nach rechts: Susanne Rieck (LBV Gebäudebrüterbeauftragte), Anja Helmbrecht-Schaar, Heiko Helmbrecht, Herbert Eichner (alle Vorstandsmitglieder ÖDP), Christian Brummer (LBV Kreisvorsitzender), Elke März-Granda (ÖDP-Stadträtin)
Vielen Landshutern ist das durch Dauerregen und Kälte verursachte Schwalbensterben im September noch in guter Erinnerung. Hunger und Nässe ließen viele Vögel in den
Nestern sterben, so dass die Gefahr besteht, dass selbst langjährig besetzte Kolonien dieser mittlerweile bayernweit gefährdeten Vogelart erlöschen. Um das zu vermeiden, plant der LBV Landshut
zeitnah neue Kunstnester für Mehlschwalben zur Verfügung zu stellen. Finanziell unterstützt wird er dabei durch eine Spende der ÖDP Landshut. Über weitere Spenden würde sich die
Gebäudebrüterbeauftrage des LBV Susanne Rieck natürlich sehr freuen.
Dazu folgende Anmerkungen:
Vielen Dank an die ÖDP!
Einzelheiten zu unserem Mehlschwalben-Projekt gibts in Kürze
Projektspenden an den LBV LA: Sparkasse Landshut (BIC: BYLADEM1LAH) IBAN: DE10 7435 0000 0000 3016 12
04.11.2024: Großflächige Niedermoor-Auffüllung bei Unterlenghart
Auffüllung mit standortfremdem Material: Nur ganz hinten links ist noch der urspüngliche (schwarze) Niedermoorboden zu erkennen
Beim Landratsamt Landshut haben wir heute eine großflächige Auffüllung auf Niedermoor im Bereich der Gemeinde Bruckberg angezeigt. Es handelt sich dabei um die
Einbringung von standortfremdem Material in einer Größenordnung von mehr als 500 Kubikmetern, das in der vergangenen Woche auf gut 1000 Quadratmetern ausgebreitet wurde. Da es sich beim
Verfüllungsbereich um Niedermoorboden gemäß der Moorbodenkulisse GLÖZ 2 handelt, stufen wir die Auffüllung als unzulässig ein. Zudem befindet sich die Auffüllung in einem rechtlich definierten
"Überschwemmungsgebiet" weshalb wir unsere Anzeige auch dem Wasserwirtschaftsamt Landshut zur weiteren Veranlassung zugeleitet haben.
Hintergrund: Im Bereich der Gemeinde Bruckberg befinden sich aktuell noch große Flächen ehemaliger Niedermoore - mit teilweise höheren Grundwässerständen als
im Mettenbacher/Grießenbacher Moos! Diese Flächen haben für den Natur- und Artenschutz hohes Potential.
18.10.2024: LBV Landshut auf der LIFE.VISTULA-Konferenz in Katowice Im Zeitraum vom 22.10. bis 25.10.2024 findet im polnischen Katowice eine internationale Artenschutz-Konferenz mit Teilnehmern aus zwölf Nationen statt. Der LBV
Landshut wird im Rahmen dieser Konferenz über seine 50-jährigen Erfahrungen beim Schutz von Flussseeschwalben berichten. Hier die deutsche Fassung des "Abstracts" zum Landshuter Vortrag:
Common Terns at the river Isar in Lower Bavaria - Experiences of 50 years population management
Flussseeschwalben waren in Bayern bis Mitte des 20. Jahrhunderts verbreitete Brutvögel der voralpinen Flusssysteme südlich der Donau. Aufgrund massiver
wasserbaulicher Eingriffe und zunehmender Freizeitnutzungen verschwanden die natürlichen Brutplätze sukzessive. Seit 1983 brüten Flussseeschwalben in Bayern nur noch auf künstlichen Brutflößen,
in geringem Umfang auch in Sekundärbiotopen. Durch Artenhilfsmaßnahmen konnte der Brutbestand von seinem landesweiten Bestandstief von nur noch 37 Paaren im Jahr 1980 auf mittlerweile wieder über
400 Brutpaare (2022) mehr als verzehnfacht werden. Aufgrund dieser signifikanten Bestandserholung wird die Flussseeschwalbe in der Roten Liste Bayerns seit 2016 nicht mehr „als vom Aussterben
bedroht“ eingestuft. Ein landesweiter Schwerpunkt der Brutvorkommen der Flussseeschwalbe liegt seit Anfang der 1980er Jahre im Bereich der Mittleren Isar. Die dort seit 1975 an zwei Stauseen und
zwei Kiesabbaugewässern durchgeführten Artenschutzmaßnahmen führten zum Aufbau einer Lokalpopulation mit zuletzt rund 90 Brutpaaren. Mit bislang mehr als 2000 flüggen Jungvögeln zählt diese zu
den reproduktionsstärksten Standorten in Süddeutschland. Im Rahmen unserer Präsentation berichten wir über unsere Erfahrungen in diesem Projekt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf technischen
Anforderungen an Nistflöße und Nistinseln, Maßnahmen zur Erhöhung der Reproduktionsrate sowie Erfahrungen mit brutplatzkonkurrierenden Arten.
14.10.2024: Der Kranichzug hat begonnen!
Mit einer über Tiefenbach in Richtung Westen ziehenden Kranich-Formation aus rund 300 Tieren hat heute um 18.25 Uhr der Kranichzug begonnen. Weitere Meldungen erfolgten aus dem Raum Auloh,
Niederaichach sowie aus Schloßberg. Bitte bei Meldungen möglichst die genaue Uhrzeit und die Zugrichtung angeben.
03.10.2024: Vogelscheuchen über dem Schutzgebiet
Nachdem in diesem Jahr wieder vermehrt Beschwerden bei uns eingegangen sind, dass tieffahrende bzw. startende Heißluftballone das EU-Vogelschutzgebiet am Echinger
Stausee regelrecht abgeräumt haben, werden bzw. müssen wir diese Problematik nun erneut aufgreifen. Die bislang vorgetragenen Beschwerden und Anzeigen gegen einzelne Ballone verliefen leider
stets im Sande. Maßgebliche Ursache für die hohe Beeinträchtigung des Schutzgebietes durch Heißluftballone ist unseres Wissens das Vorliegen einer Art „uneingeschränkter Startgenehmigung“ an dem
nur 500 Meter entfernten Verkehrslandeplatz Ellermühle der Stadt Landshut. Da uns Einzelheiten dazu bislang nicht bekannt sind, haben wir in einem ersten Schritt um Auskunft beim zuständigen
Luftamt Süd angefragt: Liegt für den Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle eine „uneingeschränkte Startgenehmigung“ für Heißluftballone oder Ähnliches
vor? / Wann wurde diese (letztmalig) erteilt und bis wann ist diese gültig? /Welche Behörde ist für die
Genehmigung zuständig und in welchem Umfang wurden/werden im Genehmigungsverfahren naturschutzfachliche Belange geprüft?
Eine Antwort steht bislang aus. Jedenfalls: Sollte hier tatsächlich eine Art „uneingeschränkter Startgenehmigung“ vorliegen, so ist diese nach unserer Einschätzung
nicht mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar. Sie kann demzufolge keinen Bestand haben.
30.09.2024: Batmans Freunde sind auch meine Freunde ...
Links: Schwerstarbeit bei Staub, Lärm und ziemlich schlechter
Sicht. Rechts: Der wackere LBV-Einsatztrupp bei einer Arbeitspause – mit Fledermaus „Christian“
(hinten links)
Nennenswerte Steinkohlevorkommen sind für den Raum Landshut (bislang) nicht bekannt. Alleine dieser Sachverhalt spricht bereits dafür, dass die beiden obenstehenden
Abbildungen nicht aus einem hiesigen Untertage-Kohleabbau stammen können.
Vielmehr handelt es sich hierbei um Arbeiten in einem alten Luftschutzbunker der Stadtwerke München, der am vergangenen Samstag zu einem
Fledermaus-Überwinterungsquartier umgestaltet wurde. Mehr als 50 Untertage-Arbeitsstunden waren dazu erforderlich, weitere 50 Stunden wurden bei vorbereitenden Arbeiten geleistet. Alleine zur
Bereitstellung von Strom für Bohrhämmer, Schlagbohrmaschinen und zur Ausleuchtung der verschiedenen Räumlichkeiten mussten drei Notstrom-Aggregate herangeschafft werden.
Im Zuge der Arbeiten wurde in der mehr als 100 Quadratmeter großen Anlage eine Vielzahl von Versteck- und Hängemöglichkeiten montiert und
die Regenzuwasserleitung optimiert. Letztere ist zur Sicherstellung einer dauerhaft ausreichend hohen Luftfeuchte im Bunker erforderlich, die neben Frostfreiheit eine wesentliche Voraussetzung
für eine erfolgreiche Überwinterung von Fledermäusen ist. Die Zugänge der Anlage waren bereits im Vorjahr durch die Stadtwerke München einbruchsicher umgestaltet worden – „Zutritt“ gibt es jetzt
lediglich noch über schmale Einflugschlitze. Jetzt warten wir ab ...
01.07.2024: Erste Hilfe für junge Mauersegler
Völlig hilflos: Junger Mauersegler am Boden (Foto: R.Sturm, LBV-Archiv)
Die hohen Temperaturen haben in den vergangenen Tagen zahlreiche junge Mauersegler dazu veranlasst, aus ihren Nestern zu springen. Sitzen die kleinen Segler erst
einmal auf dem Boden, so sind sie völlig hilflos. Wer also einen Mauersegler findet, sollte unbedingt aktiv werden: Das Tier in einen Karton mit Luftlöchern setzen, möglichst gepolstert mit
Küchenrolle. Die Schachtel sollte dann zunächst an einen ruhigen, sicheren Platz gestellt werden. Aber Achtung: Mauersegler können gut klettern, deswegen den Karton gut schließen. Niemals Wasser
oder Nahrung eingeben: Die Vögel verschlucken sich und können sofort sterben. Auch niemals einen Segler in die Luft werfen, damit er fliegt.
Dann unter 0151/52170281 unsere Mauersegler-Notfallnummer anrufen. Bitte aber ausschließlich bei Mauerseglern – bei allen
anderen Vogelfindlingen empfehlen wir grundsätzlich, sie an ihrem Fundort oder in dessen Nähe zu belassen. Katzensicher natürlich. In der Regel werden sie dort von den Elterntieren weiter
versorgt und haben dadurch bessere Chancen als in menschlicher Obhut.
23.06.2024: Endlich: Erfolg beim Brachvogelschutz im Mettenbacher Moos!
Nach mehreren Jahren mit besorgniserregend schlechtem Bruterfolg schaut es bei den Brachvögeln im Mettenbacher Moos heuer definitiv besser aus. Gebietsbetreuer
Manfred Röslmair vom Landschaftspflegeverband Landshut (LPV) geht davon aus, dass in der mit viel Aufwand installierten und betreuten Großzäunung in diesem Jahr sieben junge Brachvögel
großgeworden sind. Die drei in der über 20 Hektar großen Fläche brütenden Brachvogel-Paare, die mittels Elektrozaun vor Bodenprädatoren geschützt ist, haben damit eine Reproduktionsrate erreicht,
die deutlich über dem zum Bestandserhalt erforderlichen Wert von 0,5 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar liegt. Neu an der in diesem Jahr installierten Zäunung: Der Zaun ist erstmals „kükendicht“,
d.h. die jungen Brachvögel konnten das geschützte Gebiet erst nach dem Flüggewerden verlassen.
Wie sich in den vergangenen Tagen aber leider gezeigt hat, sind die halbwüchsigen Jungtiere selbst nach dem Erlangen der Flugfähigkeit noch durch
landwirtschaftliche Arbeiten auf den angrenzenden Wiesenflächen gefährdet. Sie flüchten dort nämlich (noch) nicht vor den herannahenden Traktoren, sondern versuchen sich im Mähgut bzw. den
Heustrammen zu verstecken. Glücklicherweise waren die Herren Röslmair/Moissl/Scholz/Pusl beim Schwanden und Pressen des Heus mit vor Ort und konnten dies erfolgreich verhindern (das Verstecken,
nicht das Schwaden und Pressen ...).
09.06.2024: Drohnenbefliegung zur Erfassung des Graureiher-Brutbestandes
Teil einer Graureiher-Kolonie bei Aham (Foto: P.Ebenhöh)
Heute haben wir das Bildmaterial der Drohnenbefliegung von zwei Graureiher-Brutkolonien im südlichen Landkreis Landshut erhalten. Die Befliegung erfolgte am
29.04.2024 und eine vorläufige Auswertung der Luftbilder ergab Koloniegrößen von 21 bzw. 22 Brutpaaren.
Die Erfassung des Graureiher-Brutbestandes wird landesweit im Rahmen des sogenannten "Monitorings seltener Brutvogel" durchgeführt und vom Bayerischen Landesamt für
Umwelt (LfU) koordiniert.
Das Auszählen der besetzten Nester kann bei den meisten Kolonien (z.B. Echinger Stausee) vom Boden aus erfolgen, bei Brutplätzen in Fichtenwäldern ist dieses
Verfahren aber mit sehr großen Unsicherheiten behaftet. Hier führt am Einsatz von Drohnen kein Weg vorbei.
Übrigens: Aus dem nördlichen Landkreis LA sind uns weiterhin keine Brutplätze von Graureihern bekannt - für Hinweise wären wir dankbar.
24.05.2024: Wo bleibt das Positive?
Hier kommt es: Auf einer unserer Biotopflächen blühen aktuell mindestens 60 Exemplare der in unserer Region äußerst seltenen Hummelragwurz-Orchidee. Da es sich um
eine eher nachlässige Zählung handelt, dürfte der tatsächliche Bestand sogar noch deutlich höher liegen – vermutlich ein neues Gebietsmaximum.
Eine der Ursachen für diese hohe Individuenzahl liegt sicherlich in den hohen Niederschlagsmengen des vergangenen Winterhalbjahres, aber auch unser dort seit vielen
jahren durchgeführtes Pflegekonzept dürfte zumindest nicht völlig falsch gewesen sein… An dieser Stelle eine dickes Dankeschön an alle Helfer und Helferinnen für ihre langjährige
tatkräftige Unterstützung bei der Mahd und beim Abräumen des Mähguts!
Den exakten Standort wollen wir an dieser Stelle nicht bekanntgeben, da es nach wie vor sog. „Orchideenfreunde“ gibt, die – mit Eimer und Schäufelchen bewaffnet –
großes Interesse an dieser seltenen Art haben.
Außerdem: Auch bei unseren Feuersalamandern läuft es heuer ausgesprochen gut. In den Quelltümpeln unseres Naturwaldgebietes bei Niederaichbach tummeln sich aktuell
Jungsalamander verschiedener Altersklassen.
Nachtrag vom 25.05.2024: Hummelragwurz laut unserem "Chefbotaniker" Dieter Nuhn mit mindestens 124 (!) Exemplaren.
11.05.2024 : Uhu-Findlinge bei Pflegeeltern untergebracht
Foto: S.Riedl
Die beiden hier abgebildeten und etwas trübsinnig schauenden Junguhus haben heute ein neues Zuhause erhalten. Sie waren kürzlich unter noch völlig ungeklärten Umständen in einer
innerörtlichen Grünanlage in Neufahrn aufgefunden worden. Ein Brutplatz bzw. Neststandort befindet sich hier nicht.
Nachdem die beiden Findlinge einige Tage versorgt worden waren, wurden sie nun einem Uhupaar im Raum Moosburg „untergeschoben“, welches selbst bereits zwei Jungvögel im Nest sitzen hat. Die Wahl
fiel auf diese Brut, weil sich die dortigen Jungvögel etwa im gleichen Alter befinden. Damit haben die Beiden grundsätzlich gute Chancen, von ihren Pflegeeltern akzeptiert zu werden: zählen
können Uhus nämlich nicht.